Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanacom Resillienzberatung e.U.
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Sanacom Resilienzberatung e.U. (Auftragnehmerin) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Sanacom Resilienzberatung e.U. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Vertragsgestaltung
2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der Sanacom Resilienzberatung e.U. (Auftragnehmerin) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ein Auftrag für ein Seminar/Workshop/Vortrag gilt als erteilt, wenn beide Seiten einen Termin vereinbart haben.
2.2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Sanacom Resilienzberatung e.U. die den Konzepten, Angeboten, Verträgen und Rechnungen in Papierform oder als PDF beigefügt werden.
2.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Sanacom Resilienzberatung e.U., soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
3. Leistungen der Sanacom Resilienzberatung e.U.
3.1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
3.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Sanacom Resilienzberatung e.U. im Einzelnen festgelegt.
3.3. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, HR-Development–Konzeptionen, Speakings, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen, Webinaren und nach Vereinbarung Intervallveranstaltungen.
3.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein.
4. Honorare und Kosten
4.1. Das erste Kontaktgespräch, sofern nicht anders vereinbart, durch die Sanacom Resilienzberatung e.U. ist unentgeltlich.
4.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
4.3. Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
4.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.
4.5. Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4.6. Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
4.7. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
4.8. Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
4.9. Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.
4.10. Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
4.11. Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat die Sanacom Resilienzberatung e.U. folgende Entgeltansprüche:
a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung, sofern vereinbart und bezahlt, verbleibt bei der Sanacom Resilienzberatung e.U. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
I. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Sanacom Resilienzberatung e.U. hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
II. Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat die Sanacom Resilienzberatung e.U. Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
III. Bei Terminänderungen / Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden.
4.12. Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung/Storno des Auftraggebers bei der Sanacom Resilienzberatung e.U. und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung/Storno hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt. Die Annahme anderer Kündigungswege erfolgt aus Kulanz kundenbezogen.
5. Sicherung der Leistungen
5.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Sanacom Resilienzberatung e.U. an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
5.2. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.
5.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von der Auftragnehmerin vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 5.1. zur Verfügung gestellt. Die Auftragnehmerin erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen.
5.4. Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5.5. Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Sanacom Resilienzberatung e.U. der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen. Die Sanacom Resilienzberatung e.U. verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und die Die Sanacom Resilienzberatung e.U. verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
5.6. Die Sanacom Resilienzberatung e.U. trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der Auftragnehmerin des Auftrages eingesetzt werden. Die Auftragnehmerin wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
5.7. Die Sanacom Resilienzberatung e.U. berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Die Sanacom Resilienzberatung e.U. nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
5.9. Sollte am Veranstaltungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden.
5.10. Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert, gilt folgendes:
I. Bei Kündigung des Teilnehmers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei der Auftragnehmerin
II. Bei Kündigung des Teilnehmers bis 60 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
III. Bei späterer Kündigung des Teilnehmers vor dem (1.) Termin hat die Auftragnehmerin Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
5.11. Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei Sanacom Resilienzberatung e.U. und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben oder digitaler Signatur erfolgt.
6. Elektronische Rechnungslegung
6.1. Die Auftragnehmerin Sanacom Resililenzberatung e.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
7.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
7.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Sanacom Resilienzberatung e.U. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.